Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Glaswerk Elements für den Verkauf und die Lieferung maßgefertigter Bauelemente aus Glas und Aluminium.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Bauelementen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Alle Bauelemente werden ausschließlich nach den im Angebot definierten Spezifikationen gefertigt.
3. Maßanfertigung / Keine Lagerware
Sämtliche Bauelemente sind individuelle Maßanfertigungen nach Kundenvorgaben.
Es wird keine Lagerware vorgehalten.
Produktion und Bestellung erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Maße und Spezifikationen.
4. Aufmaß- und Bearbeitungsgebühr
Für die Durchführung eines Aufmaßes sowie die technische Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 600 € erhoben.
Diese Gebühr wird bei Auftragserteilung vollständig mit dem Gesamtauftragswert verrechnet.
Erfolgt keine Auftragserteilung, bleibt die Gebühr als Vergütung für die erbrachte Leistung bestehen und wird nicht erstattet.
5. Zahlungsbedingungen – 100 % Vorauskasse
Für alle Bauelemente gilt 100 % Vorauskasse.
Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug verschiebt sich der Produktions- und Lieferbeginn entsprechend der Dauer des Verzugs. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Verzögerung besteht nicht.
6. Ausschluss von Widerruf, Rückgabe und Stornierung
Da alle Bauelemente Sonderanfertigungen nach Maß sind, besteht nach Produktionsfreigabe kein Widerrufsrecht, keine Rückgabe- oder Stornierungsmöglichkeit.
7. Lieferzeiten
Lieferzeiten basieren auf Herstellerangaben und sind unverbindlich.
Lieferverzögerungen des Herstellers oder durch höhere Gewalt begründen keinen Schadensersatzanspruch.
Die Lieferung erfolgt nach vollständiger Zahlung und gemäß den vereinbarten Terminen.
8. Maße und bauseitige Voraussetzungen
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit aller Maßangaben.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehlmaße, bauliche Abweichungen oder daraus entstehende Mehrkosten.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften Maßangaben resultieren.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch fehlerhafte Montage, unsachgemäße Nutzung oder bauseitige Gegebenheiten entstehen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund falscher Maße oder baulicher Gegebenheiten ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.